Fachvereinigung Handball Berlin e.V.
Die Betragsordnung
Stand 23.03.2007
PDF Download

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG zum MAHNVERFAHREN GEMÄß § 13 DER SATZUNG DER FACHVEREINIGUNG HANDBALL E. V.


Hat ein Mitglied der FVH einen gesetzten Zahlungstermin nicht eingehalten, d. h., ist der fällige Betrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht dem Konto der FVH gutgeschrieben worden, setzt das Mahnverfahren ein:

1. Mahnung:

Die FVH mahnt den fälligen Betrag unter erneuter Fristsetzung von vier Wochen sowie einer Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro an.

2. Mahnung:

Beachtet die gemahnte BSG die 1. Mahnung nicht, wird die 2. Mahnung unter wiederum erneuter Fristsetzung von nunmehr zwei Wochen sowie einer weiteren Mahngebühr in Höhe von mittlerweile 10,00 Euro fällig. Danach wird der Rechtsausschuß der FVH durch den Vorstand der FVH angerufen.
Dieser gibt dem betroffenen Mitglied ausdrücklich Gelegenheit zur Aussprache und ggf. die Möglichkeit, den Nachweis der Zahlung zu erbringen.
 
Nach Anhörung des Mitgliedes durch den Rechtsausschuß und fehlendem Nachweis der Zahlung, kann der Ausschuß des Mitgliedes durch den Vorstand gem. § 4 Abs. 4 der Satzung der FVH unmittelbar vollzogen werden!

I. Beiträge

a) FVH- und BSVB-Jahresbeitrag pro aktives Mitglied 33,00 Euro
b) FVH- und BSVB-Jahresbeitrag pro passives Mitglied 21,00 Euro

II. Meldebeiträge

a) Punktspiele pro Mannschaft 40,00 Euro
b) Pokalspiele pro Mannschaft und Pokal 15,00 Euro

III. Aufnahmebeitrag pro BSG-Mitglied

10,00 Euro

IV. Aufnahmegebühr pro Mitglied

2,50 Euro

V. Spielgenehmigung pro Mitglied

2,00 Euro

VI. Ab-/Ummeldung pro Paß

1,50 Euro
Stand ab 25. März 2011