Wenn eine BSG ein Spiel absagen muss, ist unbedingt der Gegner und der Spielansetzer zu benachrichtigen.
Der Spielansetzer ist verpflichtet den Hallenwart zu informieren.
Aus aktuellen Anlaß weisen wir nochmals auf die Spielordnung §3,3 hin.
Freundschaftsspiele und Turniere sind beim Vorstand und beim Spielausschuß anzuzeigen.
Dies ist auch aus versicherungstechnischen Gründen zwingend erforderlich.
Ferner wäre es nett dem Vorstand einen kleinen Bericht über eurer Turnier zukommen zu lassen.